Opel Omega Reparaturanleitung :: Wartungsplan opel omega
Motorölwechsel
Beim dieselmotor ist der motorölwechsel alle 12 monate im
rahmen der wartung durchzuführen. Werden innerhalb dieser
zeit mehr als 7500 km gefahren, ist der ölwechsel bereits
nach 7500 km fällig.
- Motor: öl- und filterwechsel.
- Diesel-kraftstoffilter: entwässern
- dieselmotor: ventilspiel einstellen (einmalig bei kilometerstand
7500)
Wartung
Die wartung ist alle 12 monate durchzuführen. Werden innerhalb
dieser zeit mehr als 15000 km gefahren, ist die wartung
bereits nach 15000 km fällig. Die mit gekennzeichneten
positionen bei jeder wartung, die mit gekennzeichneten
positionen bei jeder 2. Wartung zusätzlich ausführen.
Motor
- Motor: sichtprüfung auf ölundichtigkeiten.
- Motor: öl wechseln. Ölfilter ersetzen.
- Dieselmotor: kraftstoffilter entwässern.
- Leerlaufdrehzahl prüfen, einstellen (werkstattarbeit).
- Benzinmotor: co-gehalt bei betriebswarmem motor prüfen
und auf sollwert einregulieren.
- Kraftstoffanlage dichtheit prüfen. Kraftstoffleitungen auf
verlegung, scheuerstellen und festen anschluß prüfen.
- Gasgestänge: alle kugelköpfe und bowdenzüge mit
hochtemperaturfett schmieren, leichtgängigkeit prüfen.
- Keilriemen: spannung und zustand aller riemen prüfen.
- Kühl- und heizsystem: flüssigkeitsstand prüfen. Konzentration
des frostschutzmittels prüfen. Sichtprüfung auf
undichtigkeiten und äußere verschmutzung des kühlers.
- Abgasanlage: auf beschädigungen prüfen.
- Dieselmotor: ventilspiel prüfen, einstellen.
- Kraftstoffilter: ersetzen.
- Trockenluftfilter: filtereinsatz erneuern.
- Keilriemen: ersetzen (dieselmotor).
- Zündkerzen: erneuern, dabei sichtprüfen.
- Klimaanlage: schläuche und leitungen auf einwandfreie
verlegung und zustand prüfen. Kondensator reinigen,
eventuell blätter entfernen.
- Kompression: prüfen.
- 1.8-/2,0-I-benzinmotor bis 8/90: alle 60000 km: zahnriemenspannung
prüfen/einstellen.
- 1,8-/2,0-L-benzinmotor ab 9/90: alle 60000 km: zahnriemen
ersetzen.
- Kupplung: kupplungspedal-einstellung prüfen.
- 6-Zylinder-motor ab 9/90: keilrippenriemen-zustand prüfen.
Getriebe, achsantrieb
- Gelenkschutzhüllen: auf undichtigkeiten und beschädigungen
prüfen.
- Schalt- und hinterachsgetriebe: sichtprüfung auf undichtigkeiten.
- Schaltgetriebe: getriebeölstand prüfen.
- Hinterachsgetriebe: sichtprüfung auf undichtigkeiten.
- Automatisches getriebe flüssigkeitsstand prüfen, gegebenenfalls
atf auffüllen.
- Automatisches getriebe: atf wechseln (je nach getriebe
bei jeder 3. Oder 4. Wartung, werkstattarbeit).
Vorderachse und lenkung
- Spurstangenköpfe: spiel und befestigung prüfen, staubkappen
prüfen.
- Achsgelenke: staubkappen prüfen.
- Lenkung: spiel prüfen, faltenbälge auf undichtigkeiten
und beschädigungen prüfen.
- Servolenkung: flüssigkeitsstand prüfen, gegebenenfalls
hydrauliköl auffüllen.
Aufbau
- Türfeststeller: schmieren.
- Türscharniere: ölen.
- Caravan: scharnier für rückwandklappe mit universal-
spray-öl schmieren.
- Unterbodenschutz: prüfen.
- Karosserie: lackierung auf beschädigung prüfen.
- Sicherheitsgurte: auf beschädigungen prüfen.
Bremsen, reifen, räder
- Bremsbeläge: belagstärke vorn und hinten prüfen.
- Bremsanlage: leitungen, schläuche. Bremszylinder und
anschlüsse auf undichtigkeiten und beschädigungen
prüfen.
- Bremsflüssigkeit: wechseln; alle 12 monate, unabhängig
von den gefahrenen kilometern.
- Bereifung: profiltiefe und reifenfülldruck prüfen; reifen
auf verschleiß und beschädigungen (einschließlich reserverad)
prüfen.
- Räder: anzugsdrehmoment von 110 nm prüfen.
- Handbremse: funktion prüfen.
Elektrische anlage
- Alle stromverbraucher: funktion prüfen.
- Beleuchtungsanlage: prüfen, gegebenenfalls scheinwerfer
einstellen.
- Signalhorn: prüfen.
- Scheibenwischer: wischergummis auf verschleiß prüfen.
- Scheibenwaschanlage: funktion prüfen, düsenstellung
kontrollieren, flüssigkeit nachfüllen, scheinwerfer-
waschanlage prüfen.
- Batterie: spannung und säurestand prüfen (wo möglich).
Siehe auch:
Kraftstoffverbrauch,
co2-emission
Für die messung des kraftstoffverbrauches
gilt für neue motoren seit 1996 die vorschrift
80/1268/ewg zuletzt geändert
durch 1999/100/eg.
Sie ist nicht vergleichbar mit der zuvor gültigen
vorschrift 80/1268/ewg geändert
durch 89/491/ewg.
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Gleitschutzketten
Die verwendung von gleitschutzketten ist nur an der
antriebsachse (hinterachse) erlaubt. Vor der montage radblenden
abnehmen.
Mit gleitschutzketten darf nicht schneller als 50 km/h gefahren
werden. Auf schnee- und eisfreien straßen sind die gleitschutzketten ...